Aufgrund stark erhöhter Anzahl von Stornierungen in den letzten Jahren und dem damit verbunden erheblichen Ausfall von Steigerentgelten, sind wir nicht mehr in der Lage zukünftig Stornierungen unentgeltlich zuzulassen.
Ab sofort gilt für den Fall der Stornierung bereits reservierter und bestätigter Steigerplätze die folgende Regelung:
Bei Stornierungen ab 3 Monaten vor dem Liegedatum zahlt der Reeder/Mieter 100% der Steiger Gebühren. Sollte der Liegeplatz anderweitig vergeben werden können, so werden die Einnahmen aus der anderweitigen Vermietung gegen das vom Reeder/Mieter zu zahlende Steigerentgeld verrechnet.
Für alle Hafenstandorte der RheinCargo
Die fachgerechte Entsorgung von Abfällen ist für uns selbstverständlich.
Hier finden Sie die Schiffsabfallbewirtschaftungspläne für seegehende Schiffe, einen Lageplan der Trinkwasser-Entnahmestellen im Hafen Neuss, Übersichten über die Annahmestellen in NRW für Waschwasser und Slops sowie aktuelle Entladebescheinigungen.
Die RheinCargo weist darauf hin, dass die 4. CDNI-Verordnung über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt in Kraft getreten ist.
Damit gelten neue Entladebescheinigungen für Binnenschiffe. Die alten Entladebescheinigungen werden in Deutschland und den Niederlanden nicht mehr akzeptiert. Wir bitten um Beachtung.
Im Hafen Neuss stehen den in Neuss be- oder entladenen Gütermotorschiffen zwei Wasserabnahmestellen kostenfrei zur Verfügung.
Die Standorte gehen aus dem beigefügten Lageplan hervor.
An allen weiteren Hydranten im Hafengebiet Neuss ist die Abnahme von Wasser untersagt. Im Falle einer eigenmächtigen Entnahme von Wasser aus nicht dafür zugelassenen Hydranten entsteht ein Risiko der Verunreinigung des Trinkwassers. Lediglich über die Entnahme durch dafür vorgesehene und zugelassene Armaturen, welche bei den Stadtwerken Neuss als örtlich zuständigem Wasserversorger erhältlich sind, kann eine Verunreinigung des Wassers, insbesondere durch Rückfluss in das Leitungsnetz, vermieden werden. Die RheinCargo weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei unbefugter Entnahme um Diebstahl handelt. Jede widerrechtliche Entnahme wird zur Anzeige gebracht.
RheinCargo GmbH & Co. KG
eingetragen beim
Amtsgericht Neuss
HRA 7150
Umsatzsteueridentifikationsnummer:
DE 284250342
Geschäftsführer:
Götz Jesberg
Sascha Odermatt