INFOS FÜR KAPITÄNE Alles, was der Hafen-Profi wissen muss.

Allgemeine Benutzungsbedingungen der Häfen

Für alle Hafenstandorte der RheinCargo

ANNAHMESTELLEN FÜR SLOPS / WASCHWASSER

Im Hafen Neuss stehen den in Neuss be- oder entladenen Gütermotorschiffen zwei Wasserabnahmestellen kostenfrei zur Verfügung.

Die Standorte gehen aus dem beigefügten Lageplan hervor.

An allen weiteren Hydranten im Hafengebiet Neuss ist die Abnahme von Wasser untersagt. Im Falle einer eigenmächtigen Entnahme von Wasser aus nicht dafür zugelassenen Hydranten entsteht ein Risiko der Verunreinigung des Trinkwassers. Lediglich über die Entnahme durch dafür vorgesehene und zugelassene Armaturen, welche bei den Stadtwerken Neuss als örtlich zuständigem Wasserversorger erhältlich sind, kann eine Verunreinigung des Wassers, insbesondere durch Rückfluss in das Leitungsnetz, vermieden werden. Die RheinCargo weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei unbefugter Entnahme um Diebstahl handelt. Jede widerrechtliche Entnahme wird zur Anzeige gebracht.